Behandlung von Tatgeneigten und auffällig gewordenen Personen

Die Forensische Ambulanz Baden
bietet psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen auch bei nicht gerichtlich abgeurteilten Personen an

Seit der Gründung am 2.6.2008 hat sich das therapeutische Angebot der FAB erheblich erweitert. Nachdem zunächst nur abgeurteilte Straftäter behandelt wurden, finden zunehmend auch Personen eine Anlaufstelle, welche noch nicht wegen eines Gewalt- oder Sexualdelikts staffällig geworden sind und befürchten, ohne sachkundige Hilfe eine solchen Übergriff begehen zu können.
Zum 13.12.2010 wurden von der FAB bereits 35 Patienten und voller Wahrung ihrer Anonymität bzw. unter voller Wahrung der therapeutischen Verschwiegenheit, vor allem in Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Freiburg und Heilbronn behandelt oder werden an einem dieser Behandlungsstützpunkte noch aktuell betreut.

Dabei gliedern sich die Patienten in folgende Fallgruppen auf:
 
- bisher nicht straffällig gewordene Personen (sog. reine Tatgeneigte - „Charité-Fälle”)

- bei Sozialträgern oder anderen caritativen Einrichtungen auffällig gewordene Personen

- Patienten von Ärzten oder Mandanten von Rechtsanwälten

- Bewohner von Heimen, insbesondere von Jugendheimen

- bei Polizeibehörden strafrechtlich auffällig gewordene Personen

- Personen, gegen welche bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist bzw. die sich deshalb in Untersuchungshaft befinden.

Historische Entwicklung

Nach Gründung der FAB sind in mehreren Fällen vor allem Angehörige von sozialen Einrichtungen aus dem ganzen badischen Landesteil, Ärzte, Rechtsanwälte sowie die im Beirat der Ambulanz vertretene Abteilung für Opferschutz der Polizei in Karlsruhe und der Weiße Ring an die FAB herangetreten und haben um die Durchführung therapeutischer Maßnahmen in konkreten Einzelfällen nachgefragt. Auch haben sich Personen selbst an die Ambulanz gewandt, weil sie fürchteten, ohne professionelle Hilfe ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen.

Das sodann durch BIOS erstellte Angebot zur psychotherapeutischen Behandlung von bislang nicht strafrechtlich auffällig gewordenen Personen (sog. „Tatgeneigte”) hat die FAB erstmals am Tage ihrer „Justizoffenen Tür - Forensische Ambulanz Werkstatt” am 15. Oktober 2009 öffentlich bekannt gemacht (vgl. hierzu den Bericht in der BNN vom 16.10.2009 „Auch mögliche Täter im Blick - Die Forensische Ambulanz erweitert ihr Arbeitsfeld”. Damit war die FAB - jedenfalls als Ambulanz - die dritte Einrichtung in Deutschland mit einem solchen Angebot.

Wegen der großen Nachfrage wurde das Angebot zum 01.01.2010 erweitert, das Programm

„Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen”

aufgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Diese unterscheidet sich wesentlich von der Programm der Charité in Berlin "Kein Täter werden", weil es allein am Opferschutz und nicht an einer medizinischen Indikation ausgerichtet ist und maßgeblich darauf abstellt, ob durch eine psychotherapeutische Behandlung ein strafrechtlich relevanter Übergriff des Patienten verhindert werden kann. Auch werden Gewaltstraftäter (auch Stalker) erfasst.

Am 23. Juli 2010 wurde das Progamm „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” sodann im Sozialministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kinderland Baden-Württemberg” offiziell vorgestellt.

Kosten

Ein Problem sind, wie so oft, die Kosten, weil für die rein präventive Behandlung kein öffentlicher Kostenträger vorhanden ist und auch die Krankenkassen hierfür im Regelfalle nicht aufkommen. Die nicht unerheblichen Kosten der Therapie werden deshalb von dem gemeinnützigen Verein Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. aus Vereinsmitteln getragen, wenn sich nich der Patient aufgrund seines Einkommens an diesen beteiligen kann. Zur Aufrechterhaltung dieses präventiven Behandlungsangebots benötigen wir deshalb dringend Ihre Hilfe durch Sponsoring, Spenden oder der Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Hinweis für Betroffene:

Bitte wenden Sie sich als Betroffener einfach telefonisch an unsere Sprechstunden-Rufnummer +49 (0) 721-926 5200 - oder rufen Sie uns unter der Rufnummen +49 (0) 173-510 7171 auf unserem eigens hierfür eingerichteten psychotherapeutischen Notfalltelefon an, wenn Sie selbst fürchten, ohne professionelle Hilfe ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen. Bitte melden Sie sich auch bei uns, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter eines Sozialträgers etc. eine Person betreuen oder mit dieser verwandt oder bekannt sind, bei welchem dies zu befürchten und der zur Durchführung einer therapeutischen Maßnahme bereit ist. Die Verschwiegenheit ist garantiert. Sie erhalten zeitnah für sich oder die von Ihnen vermittelte Person (Ihre Anwesenheit ist auch möglich) einen Termin in unseren mehrmals wöchentlich stattfindenden Sprechstunden. 

Behandlungskonzeption des BIOS-Präventionsprogramms

„Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen”
im Ministerium für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg vorgestellt

Im Rahmen des Arbeitskreises Kinderland Baden-Württemberg hat die Behandlungs-Initiative Opferschutz am 23.07.2010 ihre Behandlungskonzeption des Präventionsprogramms „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” im Ministerium für Arbeit und Soziales offiziell vorgestellt. Diese wurde dort mit großem Interesse aufgenommen. Das Programm kann hier nachgelesen werden:

Ein Problem sind die Kosten, weil für die rein präventive Behandlung kein öffentlicher Kostenträger vorhanden ist und auch die Krankenkassen hierfür im Regelfalle nicht aufkommen. Die nicht unerheblichen Kosten der Therapie werden deshalb von dem beim OLG Karlsruhe ansässigen gemeinnützigen Verein Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. aus Vereinsmitteln vollständig getragen, wenn sich nich der Patient aufgrund eines soliden Einkommens an diesen beteiligen kann. Zur Aufrechterhaltung dieses präventiven Behandlungsangebots benötigen wir deshalb dringend Ihre Hilfe durch Sponsoring, Spenden oder der Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Behandlungskonzeption des BIOS-Präventionsprogramms

„Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” im Ministerium für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg vorgestellt

Im Rahmen des Arbeitskreises Kinderland Baden-Württemberg hat die Behandlungsinitiative Opferschutz am 23.7.2010 den Entwurf ihrer Behandlungskonzeption des Präventionsprogramms "Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen" im Ministerium für Arbeit und Soziales vorgestellt. Diese wurde dort mit großem Interesse aufgenommen. Das zwischenzeitlich durch den BIOS-Gesamtvorstand genehmigte Programm ist am 01.08.2010 in Kraft getreten und kann in Kürze hier unter Tatgeneigte nachgelesen werden.

Hier finden Sie das Präventionsprogramm zu den den Tatgeneigten als PDF-Dokument im Volltext.


Zusammenfassung:

Präventionsprogramm

„Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” Behandlung von Tatgeneigten jetzt auch in Baden-Württemberg möglich

Durch das bereits seit 1. Januar 2010 angebotene Präventionsprogramm „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” soll - ähnlich dem von der Charité in Berlin angebotenen Projekt „Kein Täter werden“ - eine erstmalige Straffälligkeit verhindert werden. Erfasst werden Personen, die noch nicht wegen eines begangenen Gewalt- oder Sexualdeliktes strafrechtlich auffällig geworden sind, die sich jedoch entweder in ihren Phantasien die Begehung eines Gewalt- oder Sexualdelikts vorstellen bzw. sich dazu gedrängt fühlen oder aber bei denen aufgrund ihrer psychischen Disposition mit der Begehung eines solchen Übergriffs insbesondere bei tatbegünstigenden Situationen zu rechnen ist. Die psychotherapeutische Behandlung sog. „Tatgeneigter” dient dem präventiven Opferschutz, denn hierdurch kann das Risiko der Begehung von Straftaten deutlich reduziert werden.

Die Behandlung erfolgt unter voller Wahrung der Anonymität, Einhaltung der Schweigepflicht und ist im Regelfall für die Patienten unentgeltlich. Die Kosten der Behandlung werden von dem beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässigen gemeinnützigen Verein Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. getragen. Angeboten wird sie derzeiten vor allem in Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg und Pforzheim. Weitere Anlaufstellen sind geplant.

Hilfesuchende Personen können sich entweder selbst beim Psychotherapeutischen Notfalltelefon der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) unter der Rufnummer +49 (0) 173-510 7171 melden oder durch Behörden, sozialen oder caritativen Einrichtungen u.a. in eine der mehrmals wöchentlich stattfindenden Sprechstunden der Ambulanz vermittelt werden. Interessierte Personen können unter dieser Rufnummer nähere Auskünfte zum Ablauf der Behandlung erfragen.
 

Landtag berichtet über FAB-Präventionsprogramm

Landtag von Baden-Württemberg berichtet über FAB-Präventionsprogramm
"Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen"

Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Peter Wetzel, vom 26. Oktober 2010 hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren am 22. November 2010 ausführlich über das Präventionsprogramm der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” berichtet, welches dort am 23. Juli 2010 Frau Ministerien Dr. Monika Stolz im Rahmen des Arbeitskreises Kinderland Baden-Württemberg offiziell vorgestellt wurde.

Der Bericht stellt fest, dass Ziel der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) die Vermeidung von Sexual- und Gewaltstraftaten durch die psychotherapeutische Behandlung von abgeurteilten Straftätern (Rückfallprävention), aber auch von strafrechtlich noch nicht auffällig gewordenen Straftätern sei, die befürchten, eine Straftat zu begehen, sog. Tatgeneigte. Konkretes Ziel des Projekts „Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen” sei es, erstmalig sexuelle Übergriffe zu vermeiden und die Therapiemotivation derjenigen zu erhöhen, die ihre Behandlungsbedürftigkeit nicht ausdrücklich anerkennen. Hierzu sei ein Angebot geschaffen worden, unter voller Wahrung der Anonymität eine wohnortnahe, bei Bedarf kostenlose psychotherapeutische Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung zu erhalten.

Das Angebot der FAB unterscheide sich in mehreren Punkten von dem Projekt der Charité in Berlin „Kein Täter werden”. So handele es sich bei dem Projekt der Charité in erster Linie um ein Forschungsprojekt, während bei dem Projekt der FAB allein die Versorgung, also die Behandlung des Tatgeneigten, eine Rolle spiele. Auch sei das Projekt der Charité nur auf die Therapie Pädophiler ausgerichtet und setze damit an einer medizinischen Indikation an, weshalb Menschen, die in Gefahr laufen, sexuelle Gewalt gegen Kinder auszuüben, ohne pädophil veranlagt zu sein, von dem Projekt nicht erfasst würden, ebenso auch nicht solche Personen, die Gefahr laufen, sonstige Sexual- und Gewaltdelikte zu begehen. Hingegen sei das Angebot der FAB breiter angelegt, da es am Opferschutz und nicht an einer medizinischen Indikation ausgerichtet sei. Es stelle maßgeblich darauf ab, ob durch eine psychotherapeutische Behandlung ein strafrechtlich relevanter Übergriff verhindert werden könne. Deshalb würden auch potentielle Gewaltstraftäter erfasst.

Das Behandlungsangebot der FAB sei niederschwellig und biete eine unentgeltliche Behandlung unter voller Wahrung der Anonymität und Einhaltung der Schweigepflicht an. Auch sei das Netz der Behandlungsorte recht dicht, so dass eine wohnortnahe Behandlung möglich sei.

Hinweis: Das Programm „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen” wird derzeiten angeboten in Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg und Pforzheim. Weitere Anlaufstellen sind geplant. Hilfesuchende Personen können sich entweder selbst beim Psychotherapeutischen Notfalltelefon der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) unter der Rufnummer 0173-510 71 71 melden oder durch Behörden, sozialen oder caritativen Einrichtungen u.a. in eine der mehrmals wöchentlich stattfindenden Sprechstunden der Ambulanz vermittelt werden. Interessierte Personen können unter dieser Rufnummer dort nähere Auskünfte zum Ablauf der Behandlung erfragen.