Behandlungsangebot
Behandlungsangebot
Behandlungsangebot der Forensischen Ambulanz Baden
Anliegen des beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässigen gemeinnützigen Vereins Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. ist es, die im Regelvollzug bestehenden Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zu ergänzen. Eine indizierte psycho-therapeutische Behandlung von Straftätern und anderen Rechtsbrechern dient dem Opferschutz, denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann hierdurch das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden. Zu einem wirksamen Opferschutz gehört es aber nicht nur, bei solchen Tätern frühestmöglich während der Haft mit der Durchführung deliktorientierter Psychotherapien zu beginnen, sondern diese auch nach deren Entlassung fortzusetzen. So hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Nachsorgebehandlung von Straftätern in forensischen Ambulanzen im Rahmen der Maßregel der Führungsaufsicht nunmehr in den §§ 67, 67 Abs. 2, 68a Abs. 7, 68b Abs. 1 Nr. 11, 68b Abs. 2 Satz 3 StGB ausdrücklich vorgesehen. In Verfolgung dieser Ziele hat der Präsident des Amtsgerichts Karlsruhe der Behandlungsinitiative Opferschutz im Februar 2008 Räumlichkeiten im Gebäude Lammstraße 1-5 in Karlsruhe zur Einrichtung der Forensischen Ambulanz Baden zur Verfügung gestellt. Diese hat am 02.06.2008 im Amtsgericht Karlsruhe ihren Arbeitsbetrieb aufgenommen und wurde am 11.11.2008 in Anwesenheit des Justizministers des Landes Baden-Württemberg, Professor Dr. Ulrich Goll, offiziell eingeweiht.
Voraussetzung einer psychotherapeutischen Behandlung eines Straftäters/Rechtsbrechers in der Forensischen Ambulanz Badenist das Vorliegen
einer Verurteilung wegen eines Gewalt- oder Sexualdelikts,
einer Behandlungsbereitschaft des Verurteilten und der Abschluss eines Behandlungsvertrages,
einer durch die Ärzte/Therapeuten der Ambulanz festzustellenden Behandlungsindikationfür eine ambulante Therapie,
einer Zustimmung des Verurteilten zur Einsichtnahme in das Strafurteil, inerhobene psychiatrische Begutachtungen, im Falle der Inhaftierung bzw. Unterbringungin die Krankenakte sowie zu einer in anonymisierter Form durchzuführendenwissenschaftlichen Evaluation,
einer Entbindung des Therapeuten von seiner Schweigepflicht,
eines Antrags der Justizvollzugsanstalt im Falle der Inhaftierung,
einer ausdrücklichen Zustimmung des Verurteilten zur Ambulanzordnung und
einer - auch durch die Ärzte/Therapeuten der Ambulanz abzuklärenden - Möglichkeitder Finanzierung der therapeutischen Maßnahme.
Die auch auf Anregung der Justizbehörden sowie des Verurteilten bzw. des Verteidigers notwendige Prüfung der Durchführbarkeit einer ambulanten Therapie durch die Therapeuten und Ärzte der Forensischen Ambulanz Baden erfolgt in enger Abstimmung mit der Vollzugsanstalt bzw. des bestellten Bewährungshelfers und/oder der zuständigen Justizbehörde.
Bei Straftätern/Rechtsbrechern kommen derzeit vor allem folgende Zielgruppenfür eine psychotherapeutische Behandlung in Betracht:
Straftäter und sonstige Rechtsbrecher nach Verurteilung zu Freiheitsstrafen mit Bewährung(§ 56 StGB, 21 JGG) oder bei Verfahrenseinstellung nach Erteilung sonstiger gerichtlicher Auflagen (§ 153 a StPO),
Inhaftierte Straftäter, soweit Behandlungsmaßnahmen im Vollzugsplan vorgesehen sind
(§ 7 StVollzG), insbesondere in der Lockerungsphase (§ 11 StVollzG),
Straftäter nach vorzeitiger Entlassung aus dem Strafvollzug (§§ 57, 57a StGB, 88 JGG),
Entlassene und zu Entlassende aus dem Maßregelvollzug (§§ 67, 67b, 67c, 68b Abs. 2 StGB),
Straftäter und Rechtsbrecher im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs. 2 StGB),auch schon in der Vorbereitung anstehender Entlassung.
Die Therapeuten der Forensischen Ambulanz, approbierte Psychotherapeuten und demnächst wieder eine Fachärztin für Psychiatrie, verfügen unter Verwendung wissenschaftlich begründeter Therapieformen sowie unter Einhaltung üblicher Dokumentations-, Supervisions- und Fortbildungsstandards über ein breites Angebotsspektrum. Dieses reicht von der psycho-therapeutischen Behandlung im Einzel- und Gruppensetting jeder Art von Straftätern (sowohl Gewalt- als auch Sexualstraftäter) in deliktorientierter Therapie bis hin zu der psychiatrischen, auch psychotherapeutischen Behandlung von psychisch kranken Straftätern jeglicher Diagnose (Psychosen, Persönlichkeitsstörungen). Die Erfahrung der Therapeuten der Forensischen Ambulanz Baden gestattet es auch, weit verbreitete Comorbidität, also psychische Störung plus Delinquenz oder auch Delinquenz/psychische Störung plus Suchtmittelmissbrauch genauso zu behandeln, wie psychosomatische Symptomatiken. Die angewandten Therapiemethoden orientieren sich am Bedarf der(s) jeweiligen Klientin(en). Möglich sind Einzel- und Gruppenangebote sowie Paar- und Familiengespräche.
Auch werden nicht nur therapeutische Maßnahmen in der Ambulanz durchgeführt, vielmehr sollen im Einzelfall die Probanden auch zuhause aufgesucht werden, um ein realistisches Bild ihrer Lebensbedingungen zu gewinnen. Weiter ist vorgesehen, für das entsprechende Klientel (z.B. Psychosekranke) Psychoedukationsmaßnahmen zur Rückfallprophylaxe anzubieten.
Auch führen wir seit 1.1.2010 mit dem Porgramm "Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen" rein präventive Behandlunsgmaßnahmen bei sog. bloßen Tatgeneigten durch. Gleiches gilt für die Aktutversorgung von Opfern von Straftaten und die Erstellung sog. Behandlungsgutachten.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an unsere Therapeuten, welche für Sie auch telefonisch in Karlsruhe unter der Rufnummer 0721-926 5200 oder unter unserm psychotherapeutischen Notfalltelfon unter 0173 510 71 71 erreichbar sind.



