Kurzmeldungen
Willkommen bei der FAB
Durch die Gründung der Forensischen Ambulanz Baden soll eine Lücke im Opferschutz geschlossen werden
Am 02. Juni 2008 wurde im Amtsgericht Karlsruhe die von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. getragene Forensische Ambulanz Baden (FAB) eröffnet und mit einem Festakt in Anwesenheit des Justizministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, am 11. November 2008 offiziell eingeweiht. Dort und an mehreren Behandlungstützpunkten im Lande, vor allem in Offenburg, Mannheim, Freiburg und Heilbronn führen seither die Ärzte und Therapeuten der FAB rückfallreduzierende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vor allem bei abgeurteilten Straftätern, aber zunehmend auch bei polizeilich oder ansonsten strafrechtlich auffällig gewordenen Personen, aber auch reinen Tatgeneigten unter dem Programm "Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen" durch.
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Markus Klein ist Dipl. Psychloge bei der „Forensischen Ambulanz Baden - FAB" Foto: Deck (dpa) |
Auch führen wir in der FAB seit seit 1.1.2010 vor allem in Karlsruhe, Offenburg und Freiburg eine Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewaltstraftaten durch, wobei jeden Mittwoch ab 9.00 Uhr eine regelmäßige Opfersprechstunde angeboten wird (Anmeldung unter unserem Opfertelefon unter: 0721 926 5041 oder in Eilfällen auch unter 0173 510 71 71).
Zu einer dauerhaft wirksamen Therapie gehört es aber auch, eine im Strafvollzug begonnene erfolgreiche rückfallfreduzierende Behandlung nach der Entlassung fortzusetzen. Eine derartige ambulante Nachsorge sieht das Strafgesetzbuch nunmehr in § 68b Abs. 1 Nr 11 StGB durch die Einrichtung Forensischer Ambulanzen ausdrücklich vor.
Im Interesse des Schutzes künftiger Opfer führen wir therapeutische Maßnahme aber auch bei polizeilich oder ansonsten strafrechtliche auffällig gewordenen Personen durch und unterstützen damit Behörden und Sozialträger bei Ihren Aufgaben. Zusätzlich können in der FAB aber auch solche Personen vertrauliche psychologische Hilfe finden, die ohne Beratung Gefahr laufen, erstmals ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen (vgl. hierzu unter FAB-Tatgeneigte).
Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme hat die Forensische Ambulanz Baden Sprechstunden eingeführt, in welcher unsere Therapeuten für Sie telefonisch und nach vorheriger Vereinbarung auch persönlich vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, insbesondere zur Klärung von Fragen der psychotherapeutischen Behandelbarkeit und der Möglichkeit der Finanzierung von Therapien. Insoweit steht auch unserer Psychotherapeutissches Notafalltlefon unter 0173 510 71 71 zur Verfügung.
Nach der am 16.10.2008 erfolgten Gründung des gemeinützigen Vereins Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V übernehmen wir seither auch in vielen Fällen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung, wenn ansonsten kein Kostenträger vorhanden ist oder die Kostenübernahme vom Justizfiskus angelehnt wird. Im Jahre 2011 haben die Fälle jedoch in einem Maße zugenommen - derzeit führt die FAB über 250 laufende Behandlungen durch -, dass der Verein diese nicht mehr alle aus eigener Kraft finanzieren kann. Insoweit sind wir darauf angewiesen, dass wir - wie die Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart e.V. - ebenfalls Landesmittel in Höhe von 100.000 € jährlich als Zuschuss erhalten. Durch die insoweit mögliche Einstellung von Psychotherapeuten könnten wir uns landesweites Angebot weiter uneinegschränkt aufrechterhalten.
Bitte helfen Sie ebenfalls mit und unterstützen Sie uns durch Spenden, Sponsering oder durch die behördliche Zuweisung von Geldbußen an den Träger der FAB, die Behandlungsintiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V., Stephanienstraße 28 b (Alte Münze), 76133 Karlsruhe, Volksbank Pforzheim, Konto 5470, BLZ 666 900 00.
Wen Sie uns eine E-Mail senden wollen, können Sie hierfür auch das Kontaktformular verwenden
(siehe unter "Kontakt").





