Family Lebenshilfe
Sexuelle Gewalt - Was hilft Tätern und Opfern? Studiogäste sind Dipl.-Psychologin Anna Beckers, Klaus Michael Böhm, Opferschutzverein BIOS und Internetseelsorger Dieter Sprengel.
Anbei der LinK
Am 02. Juni 2008 wurde im Amtsgericht Karlsruhe die von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. getragene Forensische Ambulanz Baden (FAB) eröffnet und mit einem Festakt in Anwesenheit des damaligen Justizministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, am 11. November 2008 offiziell eingeweiht.
In Karlsruhe und an mehreren Behandlungstützpunkten im Lande, vor allem in Offenburg, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Baden-Baden und Heilbronn führen seither die Ärzte und Therapeuten der FAB rückfallreduzierende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vor allem bei abgeurteilten Straftätern durch. Im Rahmen des Präventionsprogarmmes "Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen" bieten wir jedoch auch Hilfe an für Personen an, welche nur befüchten, ein Gewalt oder Sexualstrafat zu begehen, sog. Tatgeneigte.
Insoweit steht die FAB aber auch sozialen und caritativen Einrichtungen als Ansprechpartner zu Verfügung
(Rufnummer: 0721 470 43933 oder 0173 510 7171 - Notfalltelefon). Zumeist können wir schon binnen einer Woche einen Termin für ein Erstgespräch anbieten.
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Markus Klein ist Dipl. Psychloge bei der „Forensischen Ambulanz Baden - FAB" Foto: Deck (dpa) |
Auch bieten wir in der FAB seit seit 1.1.2010 vor allem in Karlsruhe, Offenburg und Freiburg eine
Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewaltstraftaten durch eine ausgebildete Fachpsychotherapeutin für Psychotraumatologie an, wobei zumeist Mittwochs ab 9.00 Uhr eine regelmäßige Opfersprechstunde stattfindet (Anmeldung unter 0721 470 43933 oder in Eilfällen auch unter 0173 510 71 71).
Wenn Sie uns eine E-Mail senden wollen, können Sie hierfür auch das Kontaktformular verwenden
(siehe unter "Kontakt").

durch die Universität Heidelberg, Prof. Dr. Dieter Dölling und Prof. Dr. Peter Fiedler,
evaluiert und wissenschaftlich beforscht
Unter dem Begriff „Tatgeneigte“ werden in der von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) getragenen Forensischen Ambulanz Baden (FAB) Personen erfasst, die - soweit bekannt - noch nicht wegen eines begangenen Gewalt- oder Sexualdeliktes auffällig geworden sind, die sich jedoch entweder in ihren Phantasien die Begehung eines Gewalt- oder Sexualdelikts vorstellen bzw. sich dazu gedrängt fühlen oder aber im Dunkelfeld bereits als Täter agiert haben, und bei denen aufgrund ihrer psychischen Disposition mit der Begehung eines solchen Übergriffs insbesondere bei tatbegünstigenden Situationen zu rechnen ist. Es handelt sich im Regelfall um Personen männlichen Geschlechts, die allen sozialen Schichten angehören.
Die psychotherapeutische Behandlung „Tatgeneigter“ im Rahmen des Programms „Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen“ ist am präventiven Opferschutz ausgerichtet, denn durch eine Behandlung kann das Risiko der - erstmaligen - Begehung von Straftaten deutlich reduziert werden. Das seit 1. August 2010 durch die Forensische Ambulanz Baden (FAB) in
und derzeit vor allem in den Behandlungsstützpunkten der FAB in
angebotene und bundesweit einmalige Präventionsprogramm wird seit 1. Januar 2013 durch Prof. Dr. Dieter Dölling und Prof. Dr. Peter Fiedler von der Universität Heidelberg wissenschaftlich beforscht und evaluiert. Es wurde insoweit neu strukturiert.
Das Behandlungsangebot richtet sich an - potentielle - Gewalt- und Sexualstraftäter im Dunkel- oder Graufeld, die
- sich selbst melden („reine Tatgeneigte“)
- oder aber vor allem von Behörden, sozialen oder caritativen Einrichtungen, Ärzten, Rechtsanwälten, Jugendheimen vermittelt werden und sich zu einer therapeutischen Behandlung bereit erklären („behördlich oder sozial Auffällige“).
Die Behandlung erfolgt unter Einhaltung der Schweigepflicht und - soweit vom Probanden/Patienten erwünscht - unter voller Wahrung der Anonymität. Sie ist im Regelfall unentgeltlich. Die insoweit anfallenden Kosten werden - soweit kein anderer Träger vorhanden ist - von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. getragen. Eine Eigenbeteiligung ist jedoch bei geordneten finanziellen Verhältnissen im Rahmen der Leistungsfähigkeit möglich. Die meisten Probanden/Patienten verfügen jedoch nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um eine kostenaufwendige und längerfristig angelegte psychotherapeutische Behandlung dauerhaft bezahlen zu können.
Es dient im besonderen Maße dem präventiven Opferschutz, ein Behandlungsangebot am Ort oder in der Nähe ihres Wohnsitzes anzubieten, um zeitintensive, kostspielige und zumeist nicht bezahlbare Reisewege zu vermeiden und damit den Zugang zu therapeutischer Hilfe zu erleichtern. Aus diesem Grunde hat die FAB bereits in mehreren Städten in Baden-Württemberg Anlaufstellen geschaffen. Weitere sind geplant. Die Behandlung kann - unter Berücksichtigung der Wünsche des Probanden/Patienten - entweder in eigenen Räumen der Forensischen Ambulanz oder aber in verschiedenen Praxen der für die FAB tätigen Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Auch gehört zum Angebotssetting eine über das Sekretariat der Ambulanz (Rufnummer 0721 470 43933) oder das psychotherapeutische Notfalltelefon (Rufnummer: 0173 5107171) unbürokratische möglich Kontaktaufnahme und ein wenn möglich binnen weniger Tage stattfindender Termin für ein Erstgespräch.
Das neu strukturierte Behandlungs-Programm hier als PDF.
Hier ein Artikel im Badischen Tagblatt vom 5.1.2013 zum neuen Programm als pdf.:
Tickende Zeitbomben
Moderation Fritz Frey:
Sie heißen Mitja, Carolin oder Desirée, und ihr Schicksal lässt niemanden kalt. Denn als sie starben, waren sie noch Kinder.
Und – was besonders tragisch ist – ihre Mörder sind keine Erst- sondern Wiederholungstäter. In solchen Fällen kocht die Volksseele dann schnell hoch und das Wort vom Abschaum, der an den Galgen gehört, macht die Runde.
Doch radikale Parolen helfen nicht, wenn es um den richtigen Umgang mit Sexualstraftätern geht. Und da kann Deutschland noch eine Menge lernen. Z. B. indem wir uns genau ansehen, wie die Justiz mit Sexualstraftätern umgeht. Einen von ihnen hat Oliver Heinsch getroffen.
Bericht:
Die forensische Psychiatrie Ochsenzoll in Hamburg. Hier treffen wir Stefan, einen Sexualstraftäter, einen, der Kinder missbraucht hat. Hier in der geschlossen Abteilung wird er therapiert. Doch es hat lange gedauert, bis es so weit war.
Nach seinem ersten Kindesmissbrauch kam er in den ganz normalen Knast. Was hat diese Strafhaft gebracht?
O-Ton:
»Die Strafhaft hat eigentlich gar nichts gebracht, sie war mehr für die Katz gewesen.«
Denn ob er droht, rückfällig zu werden, interessiert im Gefängnis niemand. Keine Diagnose, keine Therapie. Stefan wird entlassen.
O-Ton:
»Ich hatte schon ein ungutes Gefühl und auch innerlich gespürt, dass das nicht gut geht. Das ist ja auch nicht gut gegangen, sondern ich habe ja wieder eine Tat begangen. Und daraufhin bin ich dann wieder verurteilt worden.«
Stefan wird wegen Kindesmissbrauchs wieder in den Knast gesteckt. Wieder keine Diagnose. Wieder keine Therapie. Erst auf sein Drängen hin wird er begutachtet. Erst jetzt stellt man die hohe Rückfallgefahr fest. Erst jetzt kommt er hier in den Maßregelvollzug.
Frage: Wie wäre es mit Ihrer Geschichte weitergegangen, wenn Sie nicht diese Therapie erkämpft hätten?
O-Ton:
»Dann wäre ich wieder rückfällig geworden. Weil ich innerlich so aufgewühlt war und mich nach irgendwelchen Opfern sehnte.«
Immer wieder erschüttern schreckliche Fälle von Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit, und immer wieder sind es auch Wiederholungstäter, deren Gefährlichkeit nicht erkannt wurde. Wie kann das sein?
An der Uni Kiel treffen wir Professor Bosinski. In einer aktuellen, bislang unveröffentlichten Studie kommt er zu einem erschütternden Ergebnis. Nur knapp 15 Prozent der Erst-Täter werden vor Gericht auf ihre Rückfallgefahr hin untersucht. Schlimmer noch.
O-Ton, Prof. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmediziner, Uni Kiel:

»Was uns ja doch schon schockiert hat, ist die Tatsache, dass das auch gilt für Täter, die schon eine mal eine einschlägige Vorstrafe, eine einschlägige Vorbestrafung haben. Also Kindesmissbraucher, die Rückfällig sind, auch die werden nur zu ca. 33 Prozent im nächsten Gerichtsverfahren begutachtet.«
Also: Zwei Drittel der Wiederholungstäter landen in Deutschland ohne Prüfung ihrer Rückfallgefahr im Gefängnis. Der Grund:
Zwingend ist die Begutachtung durch einen Psychiater nur vorgeschrieben, wenn die Richter Zweifel an der Schuldfähigkeit eines Angeklagten haben oder eine schwere psychische Störung vermuten.
Nur dann werden Täter in den Maßregelvollzug, also die geschlossenen Psychiatrie, eingewiesen. Der weitaus größte Teil landet aber im normalen Strafvollzug.
O-Ton, Prof. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmediziner, Uni Kiel:
»Das bedeutet in der Konsequenz, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine ganze Anzahl von Tätern verurteilt wird, die gehen dann in Strafhaft oder bekommen eine Bewährungsstrafe, entziehen sich etwaigen therapeutischen Angeboten, werden damit dann auch nicht diagnostiziert und gehen unerkannt in ihrer Gefährlichkeit wieder in Freiheit.«
Das müsste nicht sein, sagt Frank Urbaniok. Er ist Therapeut in der Schweiz in der Haftanstalt Pöschwies. Wer hier im Kanton Zürich wegen Kindesmissbrauchs in den Knast wandert, wird fast ausnahmslos auf seine Gefährlichkeit hin untersucht.
O-Ton, Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des psychiatrisch-psychologischen Dienstes, Kanton Zürich:

»Um zu wissen welche Maßnahmen bei einem Täter angemessen sind, muss man zunächst wissen, was ist das Risiko der Person, was ist die Gefährlichkeit, das heißt die Gefährlichkeitsbeurteilung ist der Ausgangspunkt dafür, zu wissen, ob zum Beispiel Therapie angezeigt ist, ob Therapie notwendig ist, ob sie durchführbar ist oder ob es sich bei unbehandelbaren hochgefährlichen Straftätern darum handelt, dass ein Täter vielleicht auch lebenslang gesichert werden muss.«
Mit ihrem Modell aus frühzeitiger Prognose und Therapie haben die Schweizer erstaunliche Erfolge. Die Rückfallgefahr von Sexualstraftätern konnte hier von 40 auf gerade einmal 5 Prozent verringert werden.
Wir hätten von der deutschen Justizministerin gerne gewusst, warum nicht auch hier jeder Täter untersucht wird. Schriftlich erklärt man uns, dass Richter schon jetzt solche Gutachten einholen könnten.
Zitat:
»Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Gesetz schon heute vorsieht, dass in Fällen mittlerer und schwerer Sexualdelikte (…) das Gericht die Gefährlichkeit des Täters zu prüfen hat.«
Ob die Richter dazu aber einen Gutacher hinzuziehen, liegt in den meisten Fällen in ihrem Ermessen. Zur Erinnerung: Nur ein Drittel der Wiederholungstäter werden tatsächlich untersucht. Jetzt schlagen auch Richter Alarm und fordern selbst ein klare gesetzliche Regelung.
O-Ton, Klaus Michael Böhm, Richter OLG Karlsruhe, Behandlungsinitiative Opferschutz:

»Es ist zwar nach meiner Auffassung möglich, dass das Gericht ein solches Prognosegutachten einholt, aber da es der Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorsieht, unterbleibt es halt in vielen Fällen.«
Es bleibt dabei, dass Diagnose und Therapie in vielen Fällen nur dann erfolgen, wenn Sexualstraftäter, wie Stefan, selbst auf eine Therapie drängen, der Schutz der Kinder also von der Einsichtsfähigkeit der Täter abhängt.
O-Ton, Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des psychiatrisch-psychologischen Dienstes, Kanton Zürich:
»Das bedeutet, dass es mehr Straftaten gibt, mehr Rückfälle gibt, als es eigentlich sein müsste. Und da kann man sagen: Den Preis zahlen am Schluss Frauen und Kinder und andere betroffene Opfer von Gewalttaten.«
Getreu dem Leitsatz "Täter-Therapie ist Opferschutz" wurde heute in Karlsruhe eine neue ambulante Nachsorgeeinrichtung für Sexual- und Gewaltstraftäter eröffnet: In der "Forensischen Ambulanz Baden" - neben Stuttgart die zweite ihrer Art im Land! - werden verurteilte Täter nach ihrer Entlassung aus der Haft mindestens 1 Jahr lang psychotherapeutisch behandelt.
Landesschau Baden-Württemberg